Recht, Finanzen & Versicherungen

Die Tätigkeit als Betreuungsperson in der ergänzenden Kindertagespflege wird selbständig und freiberuflich ausgeübt. Sie ist primär als nebenberufliche Beschäftigung angelegt. Die ergänzende Kindertagespflege ist kein Gewerbe, muss daher auch nicht als solches angemeldet werden.

Wie hoch Ihr tatsächlicher Verdienst ausfällt, wird von verschiedenen individuellen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören zum Beispiel der Umfang der Betreuung, weitere Einkünfte und Ihre individuelle steuerliche Situation.

Damit Sie sich einen besseren Überblick über mögliche Einnahmen und steuerliche Auswirkungen verschaffen können, haben wir hilfreiche Informationen und Rechentools für Sie zusammengestellt:

 

Als selbständig tätige Betreuungsperson müssen Sie eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung abschließen. Die Kosten für die Versicherungen können auf Antrag vom Jugendamt erstattet werden.

Individuell unterschiedlich, fallen aufgrund der Tätigkeit, Kosten für Ihre Kranken- Pflege- bzw. Rentenversicherung an. Entstehen Ihnen Kosten aufgrund der Tätigkeit als Betreuungsperson, werden diese auf Antrag zur Hälfte vom Jugendamt erstattet.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch bei der Infoveranstaltung bzw. während der Basis-Qualifizierung.

 

 

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