Reguläre Betreuung - Kita, Kindertagespflege, eFöB

In Berlin ist der Anspruch auf Betreuung für Kinder im Vorschulalter im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz) geregelt. Die Betreuungsform und der zeitliche Umfang der Betreuung sollen dabei jeweils auch dem Betreuungsbedarf der Eltern entsprechen, wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet ist.

Seit 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Berlin einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einem Umfang von bis zu sieben Stunden am Tag. Der Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege (KiTa) erfüllt werden. Reichen diese sieben Stunden nicht aus, da Eltern aufgrund eines sozialen, pädagogischen oder familiären Bedarfs längere Betreuungszeiten für ihr Kind benötigen, kann der Umfang auf Antrag zeitlich ausgeweitet werden. Arbeits- und Ausbildungszeiten, sowie Zeiten für Weiterbildung oder die Teilnahme an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit zählen hierbei zum familiären Bedarf.

Damit ein Betreuungsumfang von mehr als sieben Stunden bewilligt wird, müssen jeweils die Elternteile, die mit dem Kind zusammen in einem Haushalt wohnen, nachweisen, zu welchen Zeiten sie die Betreuung ihres Kindes nicht selber übernehmen können.

Kitas und Kindertagespflegestellen bieten in Berlin unterschiedliche Öffnungszeiten an. Eltern sollten sich für ein Angebot entscheiden, welches ihren Bedarf am besten erfüllt. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie im Kita-Navigator.

Geht das Kind bereits in die Schule, so bieten alle Grundschulen in Berlin Unterrichts- und Betreuungszeiten von täglich 6 Stunden, i. d. R. 7:30 bis 13:30 Uhr an. Alle Grundschulen sind darüber hinaus offene oder gebundene Ganztagsgrundschulen. Bei der offenen Form wird ergänzend zum Unterricht Betreuung und Förderung (eFöB) von 6:00 bis 7:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 angeboten, die die Eltern beantragen können. In gebundenen Ganztagsgrundschulen werden verpflichtend Unterricht und Betreuung/Förderung von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie ergänzende, freiwillige Module von 6:00 bis 7.30 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr angeboten.

Kinder der ersten zwei Klassenstufenstufen können das Betreuungsangebot zwischen 6:00 und 7:30 Uhr in Grundschulen auch ohne Bedarfsnachweis der Eltern nutzen.

Auch für Ferienzeiten können Eltern Betreuungsmodule buchen.

Grundsätzlich bewilligt das Jugendamt nur einen höheren Betreuungs- und Förderungsumfang, wenn ein nachgewiesener und anerkannter Bedarf der Eltern besteht.

Haben Familien einen Betreuungsbedarf, der das Betreuungsangebot das Kitas, Kindertagespflegestellen oder Grundschulen in der Regel zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr machen noch um mindestens eine Stunde überschreitet, benötigen die Familien also sehr früh, am Abend oder an Wochenenden oder Feiertagen Betreuung für Ihre Kinder, können sie in Berlin zusätzlich ergänzende Kindertagespflege beantragen.

Infoveranstaltung
Betreuungsperson werden

Bitte vorher anmelden:
Info und Anmeldung
› Weitere Termine