Voraussetzungen für die ergänzende Kindertagespflege

Die ergänzende Kindertagespflege wird vom Land Berlin finanziert, wenn sie durch das zuständige Jugendamt am Wohnort einer Familie bewilligt wurde. Sie unterstützt Familien, die zusätzlich zur regulären Betreuung ihres Kindes eine Betreuung zu besonderen Zeiten benötigen – zum Beispiel früh morgens, abends oder am Wochenende. Voraussetzung für die Bewilligung von ergänzender Kindertagespflege ist, dass der zusätzliche Betreuungsbedarf mit den Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern zusammenhängt.

Eltern können bei Jugendamt in ihrem Wohnortbezirk einen Antrag auf ergänzende Kindertagespflege stellen und hier [Link zu Gesuch aufgeben] ein Gesuch aufgeben, um eine Betreuungsperson zu finden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie benötigen ergänzende Kindertagesbetreuung, weil sie früh morgens, abends oder am Wochenende arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen.
  2. Zu diesen Zeiten sind Kindertagespflege, Kita oder ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule (eFöB) Ihres Kindes geschlossen.
  3. Keine sorgeberechtigte Person (z. B. weder Vater noch Mutter) kann Ihr Kind in dieser Zeit betreuen.
  4. Sie brauchen die ergänzende Betreuung
  • regelmäßig (z. B. jede Woche oder jeden Tag) und
  • über einen längeren Zeitraum (z. B. mehrere Monate) und
  • für mindestens eine Stunde mehr, als die reguläre Betreuung geöffnet hat. (Wichtig: Neben der Arbeits- oder Ausbildungszeit, wird auch die Wegezeit zur Arbeit und zurück mitgerechnet.)

 

Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen, bevor Sie ein Gesuch aufgeben.

Bei Fragen oder Unsicherheiten, ob sie die Voraussetzungen für die ergänzende Kindertagespflege erfüllen, beraten wir Sie gerne.

 

 

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