Als Betreuungsperson in der ergänzenden Kindertagespflege unterstützen Sie Familien, die aufgrund ihrer Arbeits- oder Ausbildungszeiten zusätzliche Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kita, Kindertagespflege oder Hort benötigen – zum Beispiel früh morgens, abends, nachts oder am Wochenende.
Die Betreuung findet meistens im Haushalt der Familie statt, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch bei Ihnen zu Hause angeboten werden. Als Betreuungsperson können Sie Betreuung für mehrere Familien anbieten, dürfen jedoch nur maximal drei Kinder gleichzeitig betreuen. Sie müssen keine Haushaltstätigkeiten übernehmen.
Betreuungspersonen müssen mindestens 18 Jahren alt sein, eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Wichtig sind vor allem Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt.
Die ergänzende Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit, die Sie neben Ihrem eigentlichen Beruf, Studium, oder als Rentner*in ausüben können.
Sie entscheiden, wie viele Stunden Sie arbeiten und wie viele Familien Sie begleiten möchten. Ihr Vertragspartner ist das für die Familie zuständige Jugendamt.
Je nach Anzahl der zeitgleich betreuten Kinder variiert Ihr Verdienst als Betreuungsperson zwischen 13,69 Euro und 27,39 Euro pro Stunde. Betreuen Sie die Kinder in Ihrem Haushalt, muss dieser durch das Jugendamt überprüft werden. Für die Kosten die Ihnen dann während der Betreuung entstehen, erhalten Sie pro Betreuungsstunde zwischen 5:00 und 21:00 Uhr zusätzlich eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1,21 Euro pro Stunde.
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Verdienst |
im Haushalt der Eltern | im Haushalt der Betreuungsperson |
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Sachkostenpauschale |
/ |
1,21 € |
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Entgelt pro Stunde für |
13,69 € |
13,69 € |
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Entgelt pro Stunde für |
20,54 € |
20,54 € |
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Entgelt pro Stunde für |
27,39 € |
27,39 € |
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten z.B. für Versicherungen oder Fahrtwege vom Jugendamt erstattet werden.
Bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen können, müssen Sie nur
Ein Engagement als Betreuungsperson ist auch ehrenamtlich möglich. So können Sie Kinder und Familien unterstützen, ohne dabei eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen zu müssen. Wenn Sie daran Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.