Das Jugendamt hat für die ergänzende Kindertagespflege u. a. zwei wichtige Aufgaben:
Nachdem Sie eine Informationsveranstaltung bei Kolibris besucht haben [Infoveranstaltung buchen], können Sie sich von Kolibris eine Familie vermitteln lassen, die eine Betreuungsperson sucht, wenn Sie nicht bereits wissen, für welche Familie Sie Betreuung anbieten möchten. Gemeinsam mit der Familie gehen Sie in das Jugendamt des Bezirkes, in dem die Familie wohnt. Zuständig für Sie ist der Fachbereich Kindertagespflege.
Die Fachberatung im Jugendamt prüft dann in einem persönlichen Gespräch, ob Sie für die Tätigkeit als Betreuungsperson geeignet sind. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zuvor an einer Informationsveranstaltung teilgenommen haben.
Für die Eignungsüberprüfung müssen Sie anschließend noch verschiedene Unterlagen einreichen, zum Beispiel ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Die entsprechenden Formulare und Informationen erhalten Sie vom zuständigen Jugendamt.
Wenn Ihre Eignung festgestellt wurde, können Sie anfangen zu arbeiten. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit, müssen Sie anschließend noch die für Sie kostenfreie Basis-Qualifizierung besuchen. Die Anmeldung zur Basis-Qualifizierung läuft über die Fachberatung des Jugendamts.
Sie möchten sich erst überprüfen lassen und dann eine Familie suchen?
Wenn Sie sich zunächst überprüfen lassen möchten und erst später mit der Tätigkeit beginnen wollen, ist dafür das Jugendamt in dem Bezirk zuständig, in dem Sie wohnen. Auch hier gilt: Vor der Eignungsüberprüfung müssen Sie an einer Informationsveranstaltung teilnehmen und anschließend die erforderlichen Unterlagen einreichen. Im Unterschied zu einem Start mit Familie, müssen Sie bei einem Start ohne Familie die Basis-Qualifizierung besuchen, bevor Sie einen Vertrag mit einem Jugendamt schließen können.
Wenn Sie sich entscheiden, als Betreuungsperson zu arbeiten, wenden Sie sich nach dem Besuch der Informationsveranstaltung also bitte an Kolibris, um sich eine Familie vermitteln zu lassen oder an das für Sie zuständige Jugendamt (Fachbereich Kindertagespflege), wenn Sie zunächst überprüft werden möchten.
[Kontaktdaten der Jugendämter]